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Allgemeines
Aufträge für Leistungen und Lieferungen werden nach diesen Geschäftsbedingungen ausgeführt. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch dann, wenn eine Bezahlung durch Dritte erfolgt. Mündliche Absprachen und abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers/Auftragnehmers. Die Geschäftsbedingungen bleiben bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im übrigen verbindlich. Wir liefern ausschließlich an Geschäftskunden. Preise Leistungen und Lieferungen werden nach der jeweils am Tage des Eingangs der Bestellung gültigen Preisliste in Rechnung gestellt, sofern nicht ein abweichender Preis schriftlich angeboten worden ist. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe. Kostenvoranschläge beziehen sich auf die am Tage der Ausstellung gültigen Preise. Sie berücksichtigen nur vorhersehbare Aufwendungen und sind nur in schriftlicher Form verbindlich. Erhöhungen bis zu 10 % werden Vom Käufer/Auftraggeber ohne vorherige Rückfrage anerkannt, sofern sie vor Auftragserteilung von dem Verkäufer/Auftragnehmer bekanntgegeben wurden. Bei Erhöhungen über 10 % erfolgt vor Beginn der Leistung oder Lieferung Abstimmung mit dem Käufer/Auftraggeber. Lieferzeit Lieferfristen werden nach bestem Vermögen angegeben. Bei Überschreitung der Lieferfrist kann der Käufer/Auftragnehmer nur im Falle des Leistungsverzuges des Verkäufers/Auftragnehmers oder der von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen. Versand Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers/Auftraggebers. Kosten Anteil für Porto u. Verpackung 4,90 €. Haftung Der Käufer/Auftraggeber hat die Leistung und Lieferung sofort nach Empfang auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind vom Käufer/Auftraggeber unverzüglich schriftlich, spätestens nach 3 Tagen eingehend beim Verkäufer/Auftragnehmer, anzuzeigen. Der Käufer/Auftraggeber hat die für eine Nachbesserung, bzw. Ersatzlieferung erforderliche Zeit zur Verfügung zu stellen. Gewährleistungsansprüche sind auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt, die Entscheidung hierüber bleibt dem Verkäufer/Auftragnehmer vorbehalten. Bei Fehlschlägen der Nachlieferung oder Ersatzlieferung hat der Käufer/Auftraggeber das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Verkäufers/Auftragnehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers/Auftragnehmers beruhen. Zahlung Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto zahlbar, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung. Wechsel werden nur nach Vereinbarung und unter Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 7 % berechnet. Skontoabzüge bei Zahlungen, die später als 10 Tage ab Rechnungsdatum geleistet werden, sind unzulässig und werden nach belastet. Gleiches gilt für mit dem Verkäufer/Auftragnehmer nicht zuvor abgestimmte Rechnungskürzungen. Der Verkäufer/Auftragnehmer ist berechtigt, die ausstehenden Beträge nach seiner Wahl mit gesonderter Rechnung oder durch Beaufschlagung auf zukünftige Rechnungen nach zu erheben. Gegen Zahlungsansprüche des Verkäufers/Auftragnehmers kann der Käufer/Auftraggeber nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Bei Rücktritt des Käufers/Auftraggebers vom Kaufvertrag bis zur Lieferung sind 20 % des Bestellwertes als Konventionalstrafe zu zahlen und sofort fällig. Bei Fehlbestellungen besteht kein Anspruch gegen den Verkäufer/Auftragnehmer auf Rücknahme oder Umtausch der Ware. Finden aus Kulanz Warenrücknahme oder Umtausch trotzdem statt, so kann ein eventuell erforderlicher Wertausgleich nur in Form einer Gutschrift auf künftigen Warenbezug gefordert werden. Konto-Guthaben, die aus Warengutschriften entstanden sind, können nur gegen Bezug neuer Ware ausgeglichen werden. Eigentumsvorbehalt An sämtlichen Leistung und Lieferungen behält sich der Verkäufer/Auftragnehmer das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, auch der Nebenforderungen aus der Geschäftsverbindung, vor. Der Käufer/Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen Sind unzulässig. Der aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehende Anspruch tritt der Käufer/Auftraggeber bereits jetzt sich in vollem Umfang an den Verkäufer/Auftraggeber ab, der diese Abtretung schon jetzt annimmt. Der Verkäufer/Auftragnehmer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Käufer/Auftraggeber abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung des Verkäufers/Auftragnehmers hin wird der Käufer/Auftraggeber die Abtretung offenlegen und jenem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Käufer/Auftraggeber verpflichtet, auf das Eigentum des Verkäufers/Auftragnehmers hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen. Für in diesem Zusammenhang des Verkäufers/Auftragnehmers entstehenden Schäden haftet ausschließlich der Käufer/Auftraggeber. Erfüllungsort und Gerichtstand Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Heroldsberg Gerichtsstand ist Fürth, sofern der Vertragspartner Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Inland hat oder der Vertragspartner nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. |